Abendmahl mit Kindern feiern

Der Gemeindekirchenrat hat in im Sommer 2015 den Beschluss gefasst, dass künftig allein die Taufe Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl in unserer Kirchengemeinde sein soll. Damit sind auch Kinder herzlich eingeladen, Brot und Saft zu empfangen. Mit den Tauferinnerungsgottesdiensten im Oktober 2015 hat die Erprobung begonnen und wir konnten erfreut feststellen, dass Eltern und Kinder die Möglichkeit, gemeinsam an den Altar zu kommen, wahrgenommen haben. Dennoch ist es zunächst für alle Beteiligten - Kinder und ihre Eltern, die Gottesdienstteilnehmer, die Pfarrerinnen und Pfarrer - noch etwas ungewohnt.

 

Wieso hat sich der Gemeindekirchenrat dann aber entschlossen, das Abendmahl mit Erwachsenen und Kindern zu feiern?

 

Seit vielen Jahren haben sich Theologinnen und Theologen die Frage gestellt, ob die Verknüpfung von Konfirmation und Abendmahl unserem biblischen Zeugnis und der ursprünglichen Praxis entspricht.

Den ersten Christengemeinden gehörten ausschließlich Erwachsene an, denn die Taufe wurde nur mündigen Gemeindegliedern gewährt. Mit der Taufe durfte man dann auch erstmals das Abendmahl gereicht bekommen. Im Laufe der Jahrhunderte wurde es üblich, dass zuerst ganze Familien mit ihren Kindern getauft wurden, später dann wurde die Kleinkindertaufe als normal angesehen.

Verbunden mit dieser Änderung der Taufzulassung stellte sich die Frage, ob nicht die, als Babys getauften Kinder, irgendwann bestätigen müssten, dass sie mit der Taufe einverstanden sind. Daraus entwickelte sich die Konfirmation, zu Deutsch: Bestätigung. In unserer auf Wissen ausgerichteten Tradition wurde daran die Teilnahme am Abendmahl geknüpft, weil man "verstehen" sollte, was es bedeutet.

Schon seit Längerem haben sich jedoch Gemeinden gefragt, ob so nicht der Wert der Taufe gemindert wird, einem von nur zwei Sakramenten, die unsere evangelische Kirche kennt. Die Antwort ist: Mit der Taufe sind wir vollgültige Gemeindeglieder und zum Abendmahl zugelassen. Und Verstehen geht weit über den bloßen Verstand hinaus und ist gerade in Glaubensdingen keine Frage des Alters.

Nachdem die Synode unserer Kirche bereits vor ein paar Jahren die Möglichkeit eröffnet hat, sollen nun auch bei uns Kinder am Abendmahl teilnehmen dürfen. Allerdings: so wie die Eltern und Paten die Verantwortung für die getauften Kinder in Glaubensangelegenheiten übernommen haben, so ist es auch ihre Entscheidung - mit dem Kind zusammen - ob sie gemeinsam mit ihrem Kind zum Abendmahl nach vorne kommen möchten.

 

Wir wollen uns gemeinsam auf diesen neuen Weg machen und hoffen, dass Sie uns dabei mit Rückmeldungen und Anregungen begleiten, die uns allen helfen, die Einladung an den Tisch des Herrn gerne anzunehmen.

 

Und weil nicht nur Kinder unsicher sind, sondern auch viele Erwachsene, hier noch ein paar praktische Hinweise:

  • Bei uns wird Traubensaft beim Abendmahl gereicht.
  • Die Oblate kann entweder direkt gegessen werden oder in den Saft getaucht werden.
  • Trauen Sie sich, Ihrem Kind auch am Altar die Unterstützung zu geben, die es braucht.
  • Signalisieren Sie den Austeilenden, ob ihr Kind Brot und Saft bekommen möchte oder ein Segen zugesprochen werden soll.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer oder an eines der Mitglieder im Gemeindekirchenrat.

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